Rede im Kantonsrat
Unsere Datenströme sind heute wie der Verkehr auf einer Autobahn. Schnell, dicht und manchmal wird es auch ein bisschen gefährlich.
Ohne Regeln gäbe es Chaos und Verletzte. Mit klaren Signalen, Fahrspuren und Schranken behalten wir die Kontrolle und schützen, was uns wichtig ist. Genau dafür brauchen wir ein modernes Datenschutzgesetz.
Wir anerkennen, dass die Totalrevision breit abgestützt ist von Kantonsdirektionen, Gemeinden, Datenschutzbeauftragten, von wissenschaftlicher Seite, dem Regierungsrat.
Wir befürworten die Revision aus drei Gründen:
Erstens: Das Gesetz von 2008 wird an die Realität der Digitalisierung angepasst, indem Regeln für algorithmische Systeme, Transparenzpflichten und klare Schranken bei biometrischen Daten eingeführt werden. Die Revision ist auch eine notwendige Folge des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (von 2023).
Zweitens: Transparenz stärkt das Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger sollen niederschwellig Zugang zu Informationen haben und gleichzeitig müssen ihre Persönlichkeitsrechte durch wirksamen Datenschutz geschützt werden.
Drittens: Mit Instrumenten wie einer Schlichtungsbehörde entlasten wir Verwaltung und Gerichte. Wichtig ist uns auch, dass der Zugang zu Daten kostenlos bleibt.
Für uns ist klar: Algorithmische Entscheide dürfen nicht wie Geisterfahrer im Verborgenen unterwegs sein. Menschen haben ein Recht zu wissen, wenn ein Computer über sie eine Einschätzung trifft.