Meine Rede im Kantonsrat vom 4. November 2024
Die PI (Parlamentarische Initiative) zielt darauf ab, eine verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der ZKB zu erreichen. In Zukunft soll der Kantonsrat als Vertreter der Eigentümerschaft über die Gewinnverwendung der ZKB entscheiden und nicht mehr der Bankrat.
«Wenn wir etwas verbessern wollen, gilt als wichtigste Regel, dass man nichts verschlechtern möchte». Dieser Leitsatz ist auch bei diesem Vorstoss von entscheidender Bedeutung.
Es macht Sinn, immer wieder zu prüfen, ob die Grundsätze der Corporate Governance auch bei der ZKB zweckmässig angewendet werden können.
Die Aufsichtskommission für wirtschaftliche Unternehmungen (AWU) hatte deshalb den Bankrat und den Finanzdirektor zu einer mündlichen Anhörung eingeladen und der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) sowie die FINMA hatten sich schriftlich geäussert. Aus Sicht der FINMA wäre eine Änderung grundsätzlich möglich. Aber alle anderen Beteiligten und Angehörten gehen bei einer Annahme der PI von negativen Auswirkungen aus. Auch die Vor-Rednerinnen und Redner der Fraktionen haben die negativen Auswirkungen bekräftigt.
Die EVP lehnt die Parlamentarische Initiative aus folgenden 3 Gründen ab:
Erstens: Die Governance wird nicht verbessert.
Gute Governance bedeutet unter anderem Prozesse transparent zu halten und Interessenkonflikte offen zu legen und diese wenn immer möglich zu vermeiden. Der heutige Prozess wird durch die PI unnötig komplex, intransparent und langwierig. Zudem würde er von vielfältigen Interessen geprägt, die nicht zwingend die Gesundheit der ZKB als Unternehmen im Auge haben. Nur eine gesunde ZKB kann aber nachhaltig Gewinne an Kanton und Gemeinden ausschütten.
Zweitens: Die Gewinnverwendung darf nicht zum Spielball werden.
Die PI hat zur Folge, dass in Zukunft zwei Debatten geführt werden: eine zum Geschäftsbericht und eine zur Gewinnverwendung. Dadurch findet unweigerlich eine stärkere Fokussierung auf die Gewinnverwendung statt.
Stellen Sie sich vor, dass der Kanton finanziell in einer Notlage steckt und die Kassen leer sind und gleichzeitig die Gemeinden dringend neue Gymnasien benötigen, und der Hochwasserschutz verbessert werden muss. Der Druck auf die ZKB, die Gewinnausschüttung zu erhöhen und die freiwilligen Reserven zu reduzieren, würde steigen. Dann scheint es naheliegend, dass nicht die Stabilität der ZKB im Vordergrund stehen würde, sondern andere finanzielle Interessen.
Die Stabilität der Gewinnausschüttung der ZKB würde infrage gestellt.
Und wir alle wissen, Instabilität und Unsicherheiten sind Gift für eine Bank. Daran kann niemand Interesse haben.
Insbesondere die Gemeinden sind auf eine vorausschauende und auf Stabilität ausgerichtete Gewinnverwendungsstrategie angewiesen.
Drittens: Negative Auswirkungen auf Reputation und Kreditrating
Eine Annahme der PI wirkt sich negativ auf die Reputation und das Kreditrating aus. Die Stabilität und Profitabilität der ZKB sind für die Reputation der Bank am Markt unabdingbar. Heute hat die ZKB das bestmögliche Rating. Und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Die EVP ist der Meinung, dass der Bankrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung das richtige Gremium ist, um über die Gewinnverwendung zu entscheiden. Der Bankrat wird vom Kantonsrat gewählt. Die Wahl erfolgt gemäss Proporz und alle Mitglieder müssen hohen Anforderungen an Professionalität und Erfahrung genügen. Damit ist der Bankrat bestens in der Lage, die Balance zwischen Sicherheit und Rentabilität zu gewährleisten.
Ich komme zum Schluss
Die bisherige Praxis hat sich über Jahre etabliert und bewährt. Die heutige Aufteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Bankrat, Aufsichtskommission und Kantonsrat funktioniert gut.
Fazit: Mit der PI gibt es keinen erkennbaren Mehrwert, es entstehen jedoch markant höhere Risiken.