Mehr Zeit für einen Stimmrechtsrekurs

Rede im Kantonsrat vom 28. Oktober 2024 Wir alle in diesem Saal setzen uns für Demokratie ein. Demokratie hat viele verschiedene Facetten. Heute beschäftigen wir uns mit einer speziellen Facette unserer Demokratie. Den Fristen für Stimmrechtsrekurse. Im Kanton Zürich haben wir heute nur 5 Tage Zeit, um einen Stimmrechtsrekurs einzureichen. Zu diesen 5 Tagen zählen auch die Wochenenden und Feiertage wie Ostern und Weihnachten. Stellen Sie sich vor, der Stadtrat oder der Gemeinderat ihrer Gemeinde beschliesst eine neue Telefonanlage für 700’000 Fr. zu kaufen und deklariert diese Anschaffung als gebundene Ausgabe. Das heisst, dass das Parlament nicht darüber abstimmen kann. Dabei gibt es heutzutage deutlich günstigere Lösungen wie etwa über Teams, die nicht einmal die Hälfte davon kosten.   Vielleicht wurde dieser Entscheid bereits vor 2 Tagen gefällt und es bleiben noch 3 Tage, um Einsprache zu erheben. In dieser kurzen Zeit müssen Sie den Sachverhalt genau abklären. Vielleicht möchten Sie das Gespräch mit dem Stadtrat suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie möchten auch Rücksprache mit ihrer Fraktion bzw. Partei suchen. Zudem müssen Sie auch juristische Unterstützung organisieren. Alle diese Personen müssten sofort Zeit haben, was aber kaum der Realität entspricht. Die Stadt hingegen kann die Angelegenheit an einen teuren Rechtsanwalt delegieren. Ziel muss sein, die Sachlage genau zu klären, um gut abschätzen zu können, ob ein Stimmrechtsrekurs sinnvoll ist. Ein Rekurs braucht einen klaren Antrag und eine fundierte Begründung. Selbst wenn Sie in dieser Zeit gerade frei hätten, ist die Zeit ausserordentlich knapp bemessen. Unsere Terminkalender sind in der Regel voll mit beruflichen Verpflichtungen, Sitzungen, die man nicht einfach so absagen kann. Ich weiss nicht, ob Sie sich die Zeit freischaufeln könnten. Vielleicht haben Sie sogar bereits Ferien gebucht… Es ist gut möglich, dass viele berechtigte Anliegen nicht eingebracht werden können, weil die Zeit zu kurz ist. Es kann auch sein, dass die Anliegen mangelhaft begründet sind und wichtige Beweise fehlen, weil schlichtweg die Zeit für Abklärungen gefehlt hat. Das ist problematisch, denn gewisse Beweisanträge kann man nur im ersten Rekursschreiben stellen und nicht später. Wenn das Gesetz von 5 auf 10 Tage verlängert wird. dann, soll gleichzeitig auch ins Gesetz geschrieben werden, dass auch Parlamentsangehörige Stimmrechtsrekurs-berechtigt sind. Das ist nämlich nicht allen klar. Ich habe Ihnen ein Beispiel aus meiner Erfahrung als Stadt-Parlamentarierin erzählt. Natürlich gibt es noch weitere Situationen wie Stimmrechtsrekurse bei fehlenden Informationen bei Abstimmungen oder Rekurse wegen Verfahrensfehler. Wir haben verschiedene Beispiele der Vorrednerinnen und Vorredner gehört und die IT-Ausgaben scheinen ein typisches Problem zu sein. Wir von der EVP setzen uns für eine Fristverlängerung auf 10 Tage ein. So wird es möglich, die Chancen für eine Einsprache besser abzuschätzen, bei Bedarf juristische Hilfe zu organisieren und Gespräch mit den Beteiligten zu führen. Ein Stimmrechtsrekurs darf kein Alibi-Recht sein. Eine Verlängerung der Frist hilft, dass die Bürgerinnen und Bürger, sowie Parlamentsangehörige ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können.